Einmalige Hilfen
Diese Hilfen richten sich an Organisationen, die ein konkretes, zeitlich begrenztes Projekt finanzieren oder mitfinanzieren möchten.

©Gilles Kayser
Buch über Erste Hilfe in der psychischen Gesundheit für Jugendliche Ligue Luxembourgeoise d'Hygiène Mentale.
Durch einmalige Hilfen unterstützt die Œuvre konkrete, zeitlich begrenzte Projekte mit sozialer Wirkung.
Die eingereichten Projekte müssen in mindestens einem der fünf Aktionsbereiche angesiedelt sein: Soziales, Kultur, Umwelt, Sport und Gesundheit oder Erinnerungskultur und Kulturerbe.
Diese Art der finanziellen Unterstützung kann von Vereinen ohne Gewinnzweck, Stiftungen und Sozialunternehmen (SIS) beantragt werden, die auf nationaler Ebene tätig sind.
Anträge auf einmalige Hilfen können das gesamte Jahr über gestellt werden, wobei die festgelegten Fristen einzuhalten sind. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet stets sechs Wochen vor der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats.
Ihre Organisation ist:
- ein Verein ohne Gewinnzweck (ASBL)
- eine Stiftung
- ein Sozialunternehmen (Société à Impact Sociétal, SIS), dessen Gesellschaftskapital zu 100 % aus ertraglosen Anteilen besteht
- eine öffentliche Einrichtung
- Ihre Organisation ist in Luxemburg eingetragen (Eintragung im Handels- und Firmenregister erforderlich)
- Ihr Projekt findet in Luxemburg statt
- Ihr Projekt fällt in einen oder mehrere Bereiche, die von der Œuvre unterstützt werden
Projekte werden grundsätzlich nicht rückwirkend finanziert. Eine Ausnahme kann jedoch in Betracht gezogen werden, wenn der Antrag einen klar definierten Bedarf innerhalb eines bereits laufenden Projekts betrifft und dieser Bedarf einem bestimmten Ziel entspricht.
Hinweis: Für Projekte im Aktionsbereich Kultur gelten zusätzliche spezielle Kriterien.
Seit Juni 2025 verfolgt die Œuvre Nationale eine neue umweltorientierte Leitlinie mit dem Namen Greenline.
Sie ermutigt Projektträger*innen, bewusst auf nachhaltigere Lösungen zu setzen, und stärkt so das ökologische Engagement der Œuvre.
Ziel ist es, die ökologische Transformation aktiv zu begleiten – im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung 2030.
Dieser Ansatz trägt gleichzeitig dazu bei, die positive Wirkung der von uns geförderten Projekte zu verstärken.
Ganz konkret kann das zum Beispiel bedeuten:
- die Entscheidung für ein Elektrofahrzeug anstelle eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor,
- der Einsatz energieeffizienter oder umweltzertifizierter Geräte,
- die Verwendung recycelter oder langlebiger Materialien.
Auch wenn solche Entscheidungen anfangs mit höheren Kosten verbunden sein können, stehen sie für langfristige Verantwortung, zum Nutzen der Umwelt wie auch der Gesellschaft.
Bei der Prüfung eines Antrags berücksichtigen wir solche Bemühungen ausdrücklich in unserer Bewertung.
Um einen Antrag einzureichen, melden Sie sich auf unserer Plattform zur Projekteinreichung an. Auf dieser Plattform können Sie ein Benutzerkonto einrichten, um Anträge einzureichen, in Bearbeitung befindliche Formulare zu speichern und bereits eingereichte Anträge einzusehen.
Bevor Sie auf den vollständigen Antrag auf Gewährung einer einmaligen Hilfe zugreifen können, müssen Sie ein Vorstellungsformular ausfüllen, in dem Sie angeben, welche Art von Hilfe Sie beantragen möchten. In diesem Formular können Sie Ihr Projekt kurz präsentieren. Dieser Schritt dient dazu, die Förderfähigkeit zu prüfen.
Sind die Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt, schaltet die Œuvre den Zugang zum vollständigen Antrag frei. Nur vollständige Anträge kommen für eine mögliche Finanzierung infrage und werden bei den Beratungen des Verwaltungsrats berücksichtigt.
Hinweis: Die Formulare sind auf Französisch, können aber auch auf Deutsch, Luxemburgisch oder Englisch ausgefüllt werden.
Vorstellungsformular
Die Vorstellungsformulare werden innerhalb von fünf Werktagen von unseren Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass die Vorstellungsformulare nur dazu dienen, die Förderfähigkeitskriterien zu überprüfen.
Wenn Sie ein Projekt für ein bestimmtes Datum einreichen möchten, beachten Sie bitte, dass die Einreichungsfristen nur für vollständige Anträge und nicht für Vorstellungsformulare gelten.
Antrag auf Gewährung einer einmaligen Hilfe (vollständiger Antrag)
Die vollständigen Anträge werden vom Verwaltungsrat in der chronologischen Reihenfolge ihrer Einreichung bearbeitet. Die rechtzeitige Einreichung eines vollständigen Antrags garantiert jedoch nicht, dass dieser während der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats berücksichtigt werden kann.
Einreichungsfristen (vollständige Anträge*): | Sitzungstermine des Verwaltungsrats (Beschlussfassung) : |
22. Januar 2025 | 12. März 2025 |
5. März 2025 | 30. April 2025 |
23. April 2025 | 11. Juni 2025 |
21. Mai 2025 | 9. Juli 2025 |
1. August 2025 | 1. Oktober 2025 |
24. September 2025 | 12. November 2025 |
29. Oktober 2025 | 10. Dezember 2025 |
* Bevor Sie den vollständigen Antrag auf Gewährung einer einmaligen Hilfe ausfüllen können, muss die Förderfähigkeit über unser Vorstellungsformular bestätigt werden. Die Prüfung der Förderfähigkeit und die Freischaltung des Zugangs zum vollständigen Antrag kann bis zu fünf Werktage dauern.
Eine Finanzierung beantragen
Auf dieser Plattform können Sie ein Benutzerkonto einrichten, um Anträge einzureichen, in Bearbeitung befindliche Formulare zu speichern und bereits eingereichte Anträge einzusehen.
Hinweis: Die Formulare sind auf Französisch, können aber auch auf Luxemburgisch, Deutsch oder Englisch ausgefüllt werden.